Seit dem 10.01.2022 gilt für den Besuch von Kindern ab dem Alter von einem Jahr bis zur Einschulung eine Testnachweispflicht. Das bedeutet, dass Kinder unsere Kindertageseinrichtung nur dann besuchen können, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.
Zum entsprechenden Erwerb von kostenlosen Selbsttests erhalten Eltern dazu in regelmäßigen Abständen einen Berechtigungsschein über unsere Einrichtung, der in einer Apotheke eingelöst werden kann (siehe Link unten)
Um den Schutz für Kinder, Beschäftigte und Familien in der Kindertagesbetreuung weiter zu gewährleisten, gilt für Eltern und sonstige Dritte beim Betreten unserer Einrichtung die „3G-Regelung“, wonach sich Personen nur nach Vorzeigen eines diesbezüglichen Nachweises (geimpft – genesen – getestet) auf unserem Gelände bzw. in unseren Häusern aufhalten dürfen. Davon ausgenommen ist das (kurze) Betreten beim Bringen und Abholen der Kinder.
Ist ein längerer Aufenthalt in der Einrichtung notwendig (z.B. Elterngespräche), so haben können wir auch die Möglichkeit einen gültigen Schnelltest in unserer Einrichtung durchzuführen.
Im Allgemeinen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske beim Aufenthalt in unserer Einrichtung.
Hier die neuen Informationen zur Testnachweispflicht
Elternbrief Wirbelwind zu den Berechtigungsscheinen
Anleitung Corona Selbsttest für Kinder
Formular zur Bestätigung des Tests
Allgemeines Schreiben der Kirchenverwaltung
Ab Donnerstag, 2. September 2021, gelten neue Corona-Regelungen in Bayern: Die 7-Tage-Infektionsinzidenz wird durch die Krankenhausampel als Indikator ersetzt, im Innenbereich gilt der 3G-Grundsatz und die medizinische Maske ersetzt die FFP2-Maske.
3G-Regel_in_Kitas vom November 2021
Homepage Bayerisches Staatsministerium
Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen
Bestätigung Selbsttest Formular
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