Ab dem 16. November 2022 wird die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben und durch weniger belastende Schutzmaßnahmen ersetzt.
Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung
Auf den Bereich der Kindertagesbetreuung dürfte die Neuregelung kaum Auswirkungen haben, da schon bislang der Grundsatz galt, dass kranke Kinder die Kindertagesbetreuung nicht besuchen dürfen.
Für Kinder mit Symptomen gilt weiterhin folgende Empfehlung:
- Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen sind, bleiben zuhause! Ein Test muss nicht durchgeführt werden.
- Kinder mit nur leichten Symptomen können die Einrichtung regulär besuchen. Ein Testerfordernis besteht in diesem Fall nicht.
- Für positiv getestete Kinder und Beschäftigte gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht anstelle der bisherigen Isolationspflicht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind jedoch von der Maskenpflicht befreit.
Anleitung Corona Selbsttest für Kinder
Homepage Bayerisches Staatsministerium
Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen
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